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Barrierefreiheit


Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheits­anforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG)Barrierefreiheithinweise nach der EU-Barrierefreiheit-Grundverordnung (DSGVO)

Im Folgenden informieren wir Sie über die Barrierefreiheit - Gemeinde Stammham.


Erklärung zur Barrierefreiheit

Die adKOMM Software GmbH & Co. KG ist bemüht, ihre Website und mobile Anwendung, im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  • Responsive Umsetzung der Bildschirminhalte. Das Layout der Website wird automatisch an den jeweils genutzten Bildschirm des Endgerätes (PC, Notebook, Tablet oder Smartphone) anpasst.
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Seite
  • Ausreichende Kontraste
  • Benutzerfreundliche Sprache
  • Vorlesefunktion – wo möglich und sinnvoll - eingebaut
  • Nutzung der Alternativtexte für Bilder
  • Bedienung mit der Tastatur: Mit der Tabulatortaste wird die Navigation ohne Maus ermöglicht. Der angesteuerte Link wird markiert und durch Drücken der Entertaste aktiviert.
  • Große Schrift. Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
  • Kleine Schrift. Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Beschriftung von Formularelementen
    1. Nicht alle Formularelemente (Suche) haben ein Lable, dafür jedoch Platzhalter.
  • Bewegte Inhalte abschaltbar:
    1. Der Kopfbereich "Slider" ist nicht abschaltbar/ausblendbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.12.2021 erstellt. Diese Methode beruht auf einer Selbstbewertung gemäß Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission.


Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter Poststelle@adkomm.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter Poststelle@adkomm.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

adKOMM Software GmbH & Co. KG
Stadtweg 14
85134 Stammham
Poststelle@adkomm.de
Fax: 08405 9286-100


Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.


Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html