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Ortsrecht


Bauleitplanverfahren (in Aufstellung)


Die Gemeinde Stammham hat in der Sitzung vom 08.02.2024 beschlossen, die Einbeziehungssatzung Nr. 2 „Grundstück Fl.Nr. 80 Gemarkung Appertshofen, Caspar-König-Str. 12“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Offenlage und Behördenbeteiligung haben am 13.11.2023 bis einschließlich 18.12.2023 stattgefunden.

Anlass für den Erlass dieser Satzung ist aktuell die beabsichtigte Errichtung von Wohngebäude an der Caspar-König-Str. 12.

Des Weiteren hat der Gemeinderat die Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 08.02.2024 als Satzung beschlossen.

Anlagen:

  • Satzung zur Einbeziehungssatzung Nr. 2 „Grundstück Fl.Nr. 80, Gemarkung Appertshofen, Caspar-König-Str. 12“ und Begründung mit naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung

  • Abwägungstabelle

  • Auszug Sitzungsprotokoll, Abwägungsbeschlüsse

  • Satzungsbeschluss

 


Bebauungspläne


























Textfassung und Planzeichnung





Textfassung und Planzeichnung






Einbeziehungssatzung Nr. 1 - Fassung v. 20.10.2016

Textfassung und Planzeichnung


Textfassung


Einfacher Bebauungsplan (Gesamtausgabe)

Textfassung und Planzeichnung


Satzungen



Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter.

 


Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stammham

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Satzung über die Erlaubnisse für Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsflächen in der Gemeinde Stammham - Sondernutzungssatzung für Plakatierung

Diese Satzung gilt für alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Baulast der Gemeinde Stammham einschließlich der sonstigen öffentlichen Straßen im Sinne des Art. 53 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG).

 


Satzung zur Änderung der Beitrag- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Stammham (BGS-WAS)

 


Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

 


Satzungen des Zweckverbandes Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt-Nord


Verordnung der Gemeinde Stammham über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden

 


Vergaberichtlinien

Sonstiges


Hähnchenmastanlage

Sachstand vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 38 „Sondergebiet Nutztierhaltung“.

 

In der Sitzung des Gemeinderats im Dezember 2019 stellt der Vorhabenträger den Vorhaben- und Erschließungsplan für die Errichtung einer Hähnchenmastanlage vor, welcher durch den Gemeinderat gebilligt wurde. Aufgrund des Antrags des Vorhabenträgers wurde mit dem Aufstellungsbeschluss das Verfahren für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 38 „Sondergebiet Nutztierhaltung“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet. Dieser Beschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht und im Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange konnten Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren abgegeben werden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind ca. 350 Stellungnahmen von Bürgern und Fachbehörden bei der Gemeinde Stammham eingegangen. Diese Stellungnahmen wurden durch das Planungsbüro des Vorhabenträgers ausgewertet und kategorisiert. Derzeit werden die Stellungnahmen und die Auswertungen hierzu durch einen neutralen, durch die Gemeinde beauftragten Gutachter überprüft. Die Abwägung dieser Stellungnahmen findet in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats statt, bei welcher auch Bürger die Möglichkeit haben teilzunehmen. Im nächsten Schritt werden alle Einwender über die Abwägung ihrer Stellungnahme informiert.